Rechtsprechung
BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
InsO §§ 38, 108 Abs. 1; GmbHG § 64; BGB § 242 Bf
Kein Auskunftsanspruch eines Insolvenzgläubigers über Zeitpunkt der Insolvenzreife - Kanzlei Prof. Schweizer
Auskunftsverlangen über Insolvenzreife des Arbeitgebers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- zvi-online.de
InsO §§ 38, 108 Abs. 1; GmbHG § 64; BGB § 242
Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters über Zeitpunkt der Insolvenzreife gegenüber gekündigtem Arbeitnehmer bei Ende der Beschäftigung vor Insolvenzantrag - Judicialis
InsO § 38; ; InsO § 108 Abs. 1; ; GmbHG § 64; ; BGB § 242 Bf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 38 § 108 Abs. 1; GmbHG § 64; BGB § 242
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung von Auskünften über den Zeitpunkt der Insolvenzreife - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auskunftspflicht d. Verwalters über Zeitpunkt d. Insolvenzreife
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Auskunftsanspruch eines früheren Arbeitnehmers gegen Insolvenzverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Auskunft über den Zeitpunkt der Insolvenzreife; Rechtsfolgen der Verschleppung eines Insolvenzantrags
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO §§ 38, 108 Abs. 1; GmbHG § 64; BGB § 242
Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters bezüglich des Zeitpunkts der Insolvenzreife zur Vorbereitung eines Anspruchs wegen Insolvenzverschleppung - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
GmbH pleite - Ex-Mitarbeiter verlangt Auskunft über den Zeitpunkt der Insolvenz
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenzforderung; selbständiger und unselbständiger Auskunftsanpruch; Insolvenzverwalter als Zeuge
Papierfundstellen
- NJW 2006, 228 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 1714
- ZIP 2005, 1325
- MDR 2005, 1371
- NZA 2006, 373
- NZI 2005, 628
- WM 2005, 1472
- DB 2005, 1962 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65
Auskunftspflicht des Konkursverwalters
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Zu diesen Ansprüchen zählt auch der (unselbständige) Auskunftsanspruch, der nicht gemäß § 887 Abs. 2 ZPO in eine Geldschuld umgewandelt wird, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. BGHZ 49, 11, 17;… Jaeger/Henckel, aaO § 38 Rn. 69;… MünchKomm-InsO/Ehricke, § 38 Rn. 46).(2) Damit ist indes noch nicht entschieden, daß sich der Auskunftsanspruch notwendig und ausschließlich gegen den Insolvenzschuldner und nicht gegen den Insolvenzverwalter richtet (vgl. BGHZ 49, 11, 16).
Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß Auskunftsansprüche der Mobiliarkreditgeber über den Umfang des noch vorhandenen Sicherungsgutes oder dessen Verbleib gegen die Masse geltend gemacht werden und daher vom Insolvenzverwalter zu erfüllen sind (BGHZ 49, 11, 16;… BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, WM 2000, 1209, 1212;… für die Auskunft über das Vermieterpfandrecht: BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, WM 2004, 295, 296;… siehe ferner Jaeger/Henckel, aaO § 38 Rn. 73;… MünchKomm-InsO/Ehricke, § 38 Rn. 46; Häsemeyer ZZP 80 (1967), 263, 276 f, 285).
- BAG, 23.06.2004 - 10 AZR 495/03
Zeugnis - Erteilung durch den Insolvenzverwalter
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Dies gilt jedoch nicht für die Arbeitgeberstellung eines zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits beendeten Arbeitsverhältnisses (BAG ZIP 2004, 1974, 1975).Hierfür gibt es keine Rechtsgrundlage (vgl. auch BAG ZIP 2004, 1974, 1976 vor b).
- BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98
Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozeß; …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob es sich bei der geforderten Auskunft über den Zeitpunkt der Insolvenzreife der Schuldnerin noch um die Mitteilung von tatsächlichen Angaben oder schon um die Erstattung eines Gutachtens (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 InsO) handelt, welches nicht Gegenstand eines Auskunftsanspruchs sein kann oder dessen Erstattung - im Rahmen eines Auskunftsersuchens - für den Insolvenzverwalter jedenfalls unzumutbar ist (zur Zumutbarkeit der Auskunft vgl. BGHZ 126, 109, 113; BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, WM 2000, 1209, 1212).Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß Auskunftsansprüche der Mobiliarkreditgeber über den Umfang des noch vorhandenen Sicherungsgutes oder dessen Verbleib gegen die Masse geltend gemacht werden und daher vom Insolvenzverwalter zu erfüllen sind (BGHZ 49, 11, 16; BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, WM 2000, 1209, 1212;… für die Auskunft über das Vermieterpfandrecht: BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, WM 2004, 295, 296;… siehe ferner Jaeger/Henckel, aaO § 38 Rn. 73;… MünchKomm-InsO/Ehricke, § 38 Rn. 46; Häsemeyer ZZP 80 (1967), 263, 276 f, 285).
- BGH, 04.12.2003 - IX ZR 222/02
Pflicht des Insolvenzverwalters zur Erteilung einer Auskunft über den …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, daß Auskunftsansprüche der Mobiliarkreditgeber über den Umfang des noch vorhandenen Sicherungsgutes oder dessen Verbleib gegen die Masse geltend gemacht werden und daher vom Insolvenzverwalter zu erfüllen sind (BGHZ 49, 11, 16;… BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, WM 2000, 1209, 1212; für die Auskunft über das Vermieterpfandrecht: BGH, Urt. v. 4. Dezember 2003 - IX ZR 222/02, WM 2004, 295, 296;… siehe ferner Jaeger/Henckel, aaO § 38 Rn. 73;… MünchKomm-InsO/Ehricke, § 38 Rn. 46; Häsemeyer ZZP 80 (1967), 263, 276 f, 285). - BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99
Allgemeiner Auskunftsanspruch
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Vorausgesetzt wird, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (vgl. BAGE 96, 274, 278; BAG DB 1996, 634; 1996, 2182;… siehe ferner MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl. [Bd. 2a] § 260 Rn. 22). - BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93
Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Vorausgesetzt wird, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (vgl. BAGE 96, 274, 278; BAG DB 1996, 634; 1996, 2182;… siehe ferner MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl. [Bd. 2a] § 260 Rn. 22). - BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob es sich bei der geforderten Auskunft über den Zeitpunkt der Insolvenzreife der Schuldnerin noch um die Mitteilung von tatsächlichen Angaben oder schon um die Erstattung eines Gutachtens (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Halbs. 2 InsO) handelt, welches nicht Gegenstand eines Auskunftsanspruchs sein kann oder dessen Erstattung - im Rahmen eines Auskunftsersuchens - für den Insolvenzverwalter jedenfalls unzumutbar ist (zur Zumutbarkeit der Auskunft vgl. BGHZ 126, 109, 113;… BGH, Urt. v. 11. Mai 2000 - IX ZR 262/98, WM 2000, 1209, 1212). - BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95
Nebentätigkeit - Anzeigepflicht
Auszug aus BGH, 02.06.2005 - IX ZR 221/03
Vorausgesetzt wird, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (vgl. BAGE 96, 274, 278; BAG DB 1996, 634; 1996, 2182;… siehe ferner MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl. [Bd. 2a] § 260 Rn. 22).
- BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11
Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II
Als Hilfsanspruch teilt der Auskunftsanspruch den rechtlichen Charakter des Hauptanspruchs als Insolvenzforderung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1967 - VIII ZR 176/65, BGHZ 49, 11, 13 ff.; Urteil vom 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03, NJW-RR 2005, 1714, 1715;… BGHZ 185, 11 Rn. 31 - Modulgerüst II;… MünchKomm.InsO/Ehricke, 3. Aufl., § 38 Rn. 46). - BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
Modulgerüst II
Dieser Anspruch kann ebenfalls durch Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Beklagten in analoger Anwendung des § 180 Abs. 2 InsO weiterverfolgt werden (vgl. BGHZ 49, 11, 13 ff.; BGH, Urt. v. 2.6.2005 - IX ZR 221/03, NJW-RR 2005, 1714, 1715). - OLG München, 22.09.2016 - 6 U 5037/09
Geschäftsführerhaftung bei Umgehung technischer Schutzmaßnahmen - Vertrieb von …
Dies hat zur Folge, dass der Rechtsstreit auch in Richtung auf die Schadensersatzfeststel-lungs- und die vorbereitenden Auskunftserteilungsanträge der Klägerinnen wirksam aufgenommen wurde (§ 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 InsO; zur analogen Anwendung des § 180 Abs. 2 InsO auf den Auskunftsanspruch als Hilfsanspruch zum Schadensersatzanspruch vgl. BGH NJW-RR 2010, 1053, 1055; BGH NJW-RR 2005, 1714, 1715). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 2 Sa 423/12
Wiedereinstellungsanspruch - Insolvenzforderung - Wiedereinstellungszusage vor …
Dementsprechend regelt § 108 Abs. 3 InsO, dass Ansprüche aus Dienstverhältnissen für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Arbeitnehmer nur als Insolvenzgläubiger gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können (… BAG 23. Juni 2004 - 10 AZR 495/03 - Rn. 19, NZA 2004, 1392; BGH 2. Juni 2005 - IX ZR 221/03 - Rn. 15, NZI 2005, 628 ). - OLG Köln, 11.07.2018 - 11 U 30/17
Mängel an einem Gemeinschaftserbbaurecht
aa) Wird die Auskunft aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht geschuldet, kommt es darauf an, wie das Rechtsverhältnis einzuordnen ist, dem die Nebenpflicht entspringt (BGH, Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 221/03, NJW-RR 2005, 1714, 1715).